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Pflichtvoraussetzungen (Ausschlussfragen) festlegen

Arbeitserlaubnis, Sprachniveau oder Mindesterfahrung als zwingende Voraussetzung – mit automatischer Absage nach einer Frist oder nur als Markierung.

Wer festlegen darf

Pflichtvoraussetzungen legen nur Personen fest, die die Stelle betreuen: wer sie angelegt hat, die Ansprechperson oder zugewiesene Teammitglieder. Andere Teammitglieder können den Job bearbeiten, die Voraussetzungen aber nicht ändern.

So geht es

Im Jobformular unter 06 Bewerbungsfragen:

  • Mit „Arbeitserlaubnis“, „Sprache“ oder „Mindesterfahrung (Jahre)“ legen Sie eine fertige Frage an. Bei der Mindesterfahrung ersetzen Sie „[Bereich]“ durch den Bereich, etwa „SAP S/4HANA“.
  • Oder Sie haken bei einer eigenen Frage „Pflichtvoraussetzung (Ausschlussfrage)“ an: bei Ja/Nein-Fragen die verlangte Antwort, bei Zahlen den Mindestwert, bei Auswahlfragen die akzeptierten Antworten. Freitext eignet sich nicht.
  • Unter „wenn eine Voraussetzung nicht erfüllt ist“ wählen Sie „Automatisch absagen nach 1–7 Tagen“ oder „Nur markieren – wir entscheiden selbst“.

Pflichtvoraussetzungen sind immer Pflichtfragen. Bei veröffentlichten Jobs gehen Änderungen erneut in die Prüfung.

Was Bewerber:innen sehen

An der Frage steht, was verlangt ist und was passiert. Erfüllt die Antwort eine Voraussetzung nicht, sehen Sie im Bewerbermanagement „Pflichtvoraussetzung nicht erfüllt“ mit Frage, Anforderung und Antwort sowie den Termin der automatischen Absage. Bis dahin können Sie die Bewerbung selbst prüfen und „Geplante Absage verwerfen“ wählen; ein Terminvorschlag oder ein Stufenwechsel stoppt sie ebenfalls.

Bewerber:innen können jederzeit eine Prüfung durch einen Menschen verlangen. Dann ist die automatische Absage gestoppt, Sie bekommen eine E-Mail, und Sie entscheiden selbst – auch eine schon versendete automatische Absage können Sie über die Stufe „In Prüfung“ zurücknehmen.

Zulässige Kriterien

Nur zwingende, sachlich durch die Stelle begründete Anforderungen. Alter, Geschlecht, ethnische Herkunft, Religion, Behinderung oder sexuelle Identität sind unzulässig (AGG) – auch über Umwege. Sprachniveau oder Jahre Erfahrung nur, wenn die Aufgaben sie wirklich verlangen. Verantwortlich sind Sie (AGB für Unternehmen, § 7a); unser Team prüft die Voraussetzungen bei der Freigabe mit.

aktualisiert 20.10.2026